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AGB

PRÄAMBEL

Der Auftraggeber beabsichtigt eine Vergabe von Leistungen zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung einer IT-Dienstleistung oder einzelne Teile der genannten Punkte. Diese Leistungen werden detailliert im Angebot spezifiziert.

1. LEISTUNGSUMFANG

Alle zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers werden dem zugehörigen Angebot entnommen. Die Inhalte des Angebots definieren die erforderliche(n) Leistung(en) gegenüber dem Auftraggeber. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages oder von Teilen davon bedürfen der Schriftform.

2. FRISTEN

Dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer vorgelegte Angebote und die darin enthaltenen Budgetierungen sind ab dem auf dem Deckblatt des Angebots angegebenen Datum 30 Tage lang gültig. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der vorgelegten Angebote sowie dieser Allgemeinen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung insoweit verpflichtet, als es sich aus den in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen und gegebenenfalls weiteren Leistungsbeschreibungen zu diesem Vertrag ergibt. Die Mitwirkungspflicht umfasst die zeitnahe Übergabe von Informationen, welche für die Umsetzung der Leistung bzw. Dienstleistung benötigt werden. Werden Informationen verspätet eingereicht, haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen im Projekt oder bezüglich Projekttermine.


Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber für vereinbarte und erbrachte Leistungen sowie ggf. angefallene Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten erfolgt monatlich ab Beginn des Projekts. Beginn des Projekts ist der vereinbarte Projektstarttermin. Dabei kommen ausdrücklich auch jene Leistungen zur Abrechnung, die aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers nicht vom Auftragnehmer erbracht werden konnten. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.


Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit und erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen (insbesondere Zugänge zu Datenbanken, Konten/Accounts und Webseiten sowie Analysen u. ä.), Texte, Hintergrundmaterialien und ggf. erforderliche Grafiken/Bilder, Film- und Videomaterial rechtzeitig zum Projektstart vorgelegt werden und er von allen Vorgängen und Umständen, die sich maßgeblich auf die Leistung des Auftragnehmersauswirken, in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Umsetzung der Leistung des Auftragnehmers bekannt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen und Unterlagen zu überprüfen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass Informationen und Unterlagen, die er selbst bzw. auf seine Veranlassung durch Dritte, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung stehen, richtig, vollständig und nicht irreführend sind. Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, zum Beispiel indem er die vorgenannten Unterlagen nicht rechtzeitig zum Projektstart dem Auftragnehmer zugänglich macht, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die vom Auftragnehmer geplanten und budgetierten Leistungen auch dann vollständig in Rechnung gestellt werden, wenn diese aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber nicht vom Auftragnehmer erbracht werden konnten.

4. KÜNDIGUNG

Um eine erfolgreiche Umsetzung der im Angebot des Auftragnehmers vorgestellten Leistungen zu gewährleisten, vereinbaren die Parteien für alle im Angebot genannten Leistungen eine Laufzeit zu Beginn von sechs (6) Monaten („Mindestlaufzeit“), falls im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Mindestlaufzeit vermerkt ist. Ein Rücktritt vom Vertrag oder von einzelnen Vertragsleistungen vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.


Nach Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. einer Vertragslänge verlängert sich die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien jedes Mal stillschweigend erneut auf sechs (6) Monate und ist von den Parteien wechselseitig mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Ablauf eines Vertrags bzw. einer Verlängerung kündbar.


Das Projekt und die Leistungserbringung beginnen zum im Angebot angegebenen oder separat zwischen den Parteien vereinbarten Projektstarttermin. Ist kein Projektstarttermin im Angebot vermerkt oder separat zwischen den Parteien vereinbart, ist das Datum des ersten Zahlungseingangs einer Anzahlung oder einer Rate der Projektstarttermin. Eine einseitige Verschiebung des Projektstarts oder einzelner Leistungen durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Die Projektlaufzeit verlängert sich dementsprechend, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere,

  • dass der Auftragnehmer oder Auftraggeber in schwerwiegender Art und Weise gegen eine seiner Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und/oder,
  • dass bei dem Auftragnehmer eine wesentliche Vermögensgefährdung oder Verschlechterung eintritt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens gestellt wird oder dieser selbst einen solchen Antrag stellt.

5. VERGÜTUNG

Die Höhe der gesamten Leistungsvergütung und deren einzelnen Positionen werden dem Angebot entnommen. Hierbei ist darauf zu achten, ob es sich um eine monatliche oder eine einmalige Zahlung handelt.

Sofern nichts gesondert vereinbart wurde, gelten folgende Vergütungsmodelle bzw. Zahlungsvorschriften:

  1. Bei monatlichen Leistungen wird die erste monatliche Rate zu Beginn des Projektstarts und die weiteren Raten in jeweiligen Monatsabständen auf die darauffolgenden Monate erbracht.
  2. Bei einmaligen Zahlungen erhält der Auftragnehmer eine Anzahlung von fünfzig (50) Prozent zu Beginn des Projekts, eine weitere Zahlung (3) Monaten nach Projektstart und nach Beendigung des Projekts von fünfundzwanzig (25) Prozent.

Wir bitten um Verständnis, dass wir alle Korrekturen und Änderungen über den vorgenannten Umfang hinaus sowie alle zusätzlichen strategischen, konzeptionellen, gestalterischen, grafischen oder redaktionellen Arbeiten aufwandsbezogen mit unserem vorgenannten allgemeinen Honorarsatz (80€/Stunde) abrechnen.

6. ZUSTELLUNG VON MITTEILUNGEN

Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich Abweichendes festgelegt ist, werden Mitteilungen, die nach dem Vertrag erforderlich sind, schriftlich übermittelt; sie sind per E-Mail unter Bestätigung durch einen eingeschriebenen Brief oder schriftlich per Boten gegen Empfangsbestätigung zuzustellen.

7. ABNAHMEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, eine Korrektur (Testphase) der ausgearbeiteten Projekte, Implementierungen, Konzepte, Kampagnen, Texte und Werbemittel etc. vorzunehmen. Die Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt mit der Unterzeichnung des sog. Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber. Nach Unterzeichnung gilt das Projekt als beendet und somit wird die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zur Endzahlung fällig. Nach der Korrektur der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber und der Unterschrift scheidet eine Haftung des Auftragnehmers wegen fehlerhafter Ausführung des Auftrages aus. Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Auftraggeber, wenn vom Auftragnehmer eine Werkleistung zu erbringen war, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die Abnahme der Arbeitsergebnisse darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden. Erfolgt die Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber nicht fristgerecht, wird der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Die Arbeitsergebnisse gelten mit Ablauf der Frist als angenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert hat oder er das vom Auftragnehmer erstellte Arbeitsergebnis beziehungsweise die Dienstleistung vorbehaltlos in Gebrauch nimmt und der Auftragnehmer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung dieses Verhaltens hingewiesen hat.


Der Auftraggeber erteilt mit Beauftragung dem Auftragnehmer die Genehmigung, den Namen des Auftraggebers und ggf. Produktnamen sowie Logos des Auftraggebers als Kundenreferenz zu nennen und für seine werbliche Kommunikation in allen externen Kommunikationskanälen zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Nennung der Projektleistungen, Projektziele undProjektergebnisse aus dem Auftrag. Ggf. bestehende Geheimhaltungspflichten und - vereinbarungen werden insoweit eingeschränkt. Diese Genehmigung besteht ausdrücklich auch dann fort, wenn die Beauftragung endet.

8. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, stillschweigend zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder dass die Informationen schon zuvor öffentlich bekannt waren. Der Auftragnehmer behandelt die Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes.


Der Auftragnehmer arbeitet mit einem Team aus internen Mitarbeitern und einem externen Netzwerk zusammen. Alle Projektbeteiligten obgleich intern oder extern, unterliegen einer Geheimhaltungspflicht. Alle kundenbezogenen Daten werden mit höchster Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller notwendiger Vorschriften behandelt. Alle projektbezogenen und vertraulichen Informationen werden nur im Rahmen des Projekts behandelt und werden für keinerlei weiteren Zwecke verwendet, bis auf die rechtlich vorgeschriebene Archivierung der Daten und die benötigte Nutzung für die Vollbringung der geforderten Leistung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskünfte über seine Daten erhalten und diese auch jederzeit zur Löschung beantragen.


Vorgehensweisen, Strategien, Modelle und alle Daten, welche vom Auftragsnehmer zur Verfügung gestellt werden/wurden, unterliegen ebenfalls einer Geheimhaltung und dürfen nur projektbezogen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Missachtung der Geheimhaltung hat rechtliche Folgen mit sich zu tragen.

9. VERWENDUNG, URHEBERNUTZUNGS- UND EIGENTUMSRECHT:

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von O7EAN GmbH dem Auftraggeber im Rahmen des Angebotsprozesses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen, Konzeptionen und Präsentationen, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der vorherigen Zustimmung von der O7EAN GmbH. Das gilt auch für die Verwendung des Angebotskonzepts in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der dem Angebotskonzept von O7EAN GmbH zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Kommunikations- und Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von O7EAN GmbH im Rahmen des Angebotsprozesses vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstigen Arbeitsmittel sind geistiges Eigentumvon O7EAN GmbH und verbleiben dort. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an ihnen gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.

10. WIRKSAMKEIT UND ÄNDERUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle unwirksamer Bestimmungen, Lücken, Unklarheiten ist die jeweilige Bestimmung so auszulegen, wie es den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten kommt.


Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages oder von Teilen davon bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Diese Regelung gilt entsprechend für alle Änderungen und/oder Ergänzungen der gemäß diesem Rahmenvertrag abgeschlossenen Einzelverträge.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.